Kfz-Sachverständiger Nord

Elektro und Hybrid: der Akku ist die teuerste Unbekannte

Nach einem Unfall entscheidet der Zustand des Hochvoltsystems über die halbe Schadensumme. Wir sind S3-geschult und messen, statt zu schätzen.

  1. 01

    Akku prüfen

    Kapazität, Zellspannung und Temperaturverhalten, statt einer pauschalen Annahme.

  2. 02

    Hochvoltsystem und Sicherheit

    Zustand der Hochvoltkomponenten und Sicherheitselemente nach dem Schaden.

  3. 03

    Dokumentiert für die Versicherung

    Damit der Wert des Akkus im Gutachten nicht unter den Tisch fällt.

Bleiben Sie auf den Kosten sitzen?

Bei unverschuldetem Unfall nicht.

  1. 01

    Es zahlt die Versicherung des Anderen

    Wer den Unfall verursacht, zahlt auch Ihr erforderliches Gutachten (§ 249 BGB).

  2. 02

    Sie wählen Ihren Gutachter frei

    Die gegnerische Versicherung darf Ihnen keinen vorschreiben. Der Bundesgerichtshof hat das bestätigt.

  3. 03

    Sie legen kein Geld aus

    Wir rechnen direkt mit der Versicherung des Unfallgegners ab.

In zwei Minuten klären, wer bei Ihnen zahlt

Nicht in voller Höhe bei Teilschuld, nicht bei Bagatellschäden und nicht bei Kasko oder selbst verschuldetem Unfall. Rufen Sie an, wir sagen Ihnen vorher, was in Ihrem Fall gilt.

Rechtliche Grundlage

Bei einem unverschuldeten Unfall trägt die Haftpflichtversicherung des Unfallgegners die Kosten eines erforderlichen Schadengutachtens (§ 249 Abs. 2 BGB; BGH, Urteil vom 11.02.2014, Az. VI ZR 225/13). Den Sachverständigen dürfen Sie frei wählen (BGH, Urteil vom 23.01.2007, Az. VI ZR 67/06). Bei Teilschuld werden die Kosten nach der Haftungsquote erstattet. Bei sehr kleinen Schäden, in der Praxis meist unter etwa 750 Euro, hält die Rechtsprechung ein Gutachten oft für nicht erforderlich; eine feste gesetzliche Grenze gibt es nicht (vgl. BGH, Urteil vom 30.11.2004, Az. VI ZR 365/03, wonach 715,81 Euro kein Bagatellschaden mehr sind). Bei einem Kaskoschaden oder einem selbst verschuldeten Unfall richtet sich die Kostenübernahme nach Ihrem Versicherungsvertrag. Diese Hinweise sind keine Rechtsberatung.

Schaden melden. Dauert eine Minute.

Fünf kurze Fragen. Danach rufen wir Sie zu der Zeit an, die Sie angeben. Sie brauchen dafür keine Unterlagen und kein Aktenzeichen.

Schritt 1 von 5: Was ist passiert?

Was ist passiert?

Unsicher? Wählen Sie einfach das Nächstbeste. Den Rest klären wir am Telefon.

Häufige Fragen

01Wie wird der Akku bewertet?

Über Kapazität, Zellspannung und Temperaturverhalten.

02Was umfasst das Gutachten?

Die Zustandsprüfung von Akku, Hochvoltsystem und Sicherheitselementen.

03Ist so ein Gutachten nach einem Unfall nötig?

Vorgeschrieben ist es nicht, sinnvoll nach jedem Schaden an einem Elektrofahrzeug schon. Am Hochvoltsystem sieht man von außen nichts.

Ein Schaden wird nicht besser, wenn er wartet.

Spuren verschwinden, Teile werden getauscht, und die gegnerische Versicherung meldet sich oft am selben Tag. Wer seine eigene Aufnahme hat, verhandelt nicht, er legt vor.

Direkt beim Sachverständigen.