Kfz-Sachverständiger Nord

Was jetzt zu tun ist, hängt an einer Frage.

Waren Sie schuld oder nicht? Ab da unterscheiden sich alle weiteren Schritte.

A

Ich war nicht schuld. Was jetzt?

  1. 1.

    Polizei rufen oder mindestens Daten austauschen.

    Name, Anschrift, Kennzeichen und Versicherung des Unfallgegners. Ohne die Versicherungsdaten der Gegenseite fängt nichts an.

  2. 2.

    Fotos machen, bevor etwas bewegt wird.

    Gesamtansicht, beide Fahrzeuge, Schadenstelle aus zwei Abständen, Endstellung auf der Straße. Lieber zwanzig Bilder zu viel als eines zu wenig.

  3. 3.

    Nichts unterschreiben, was die Gegenseite Ihnen vorlegt.

    Auch keine Abtretungserklärung eines Abschleppdienstes, den Sie nicht bestellt haben.

  4. 4.

    Rufen Sie an, bevor die gegnerische Versicherung anruft.

    Deren Anruf kommt oft am selben Tag, mit dem Angebot, „ihren“ Gutachter zu schicken. Sie dürfen ablehnen. Die Wahl des Sachverständigen liegt bei Ihnen.

  5. 5.

    Erst das Gutachten, dann die Werkstatt.

    Wird vorher repariert, ist der Beweis weg, und mit ihm oft ein Teil des Geldes.

  6. 6.

    Dann entscheiden Sie.

    Reparieren lassen oder auszahlen lassen. Beides ist möglich, und die Entscheidung müssen Sie nicht sofort treffen.

Jetzt anrufen: 0151 56497206
B

Ich war schuld oder es ist unklar. Was jetzt?

  1. 1.

    Auch hier gilt: dokumentieren.

    Fotos und Daten sind genauso wichtig. Ob Ihre Darstellung stimmt, entscheidet sich später an den Bildern von heute.

  2. 2.

    Melden Sie den Schaden Ihrer eigenen Versicherung.

    Bei Haftpflicht reguliert sie den Schaden des Anderen, bei Vollkasko Ihren eigenen, abhängig von Ihrem Vertrag.

  3. 3.

    Vorsicht bei Kasko.

    Hier zahlt die Versicherung ein selbst beauftragtes Gutachten meist nicht, und viele Verträge verlangen vorher eine Abstimmung. Beauftragen Sie nichts, bevor das geklärt ist.

  4. 4.

    Bei unklarer Schuld lohnt sich eigene Dokumentation fast immer.

    Wenn am Ende eine Quote steht, geht es um jeden Prozentpunkt. Eine saubere eigene Aufnahme ist dann Ihr stärkstes Argument.

  5. 5.

    Rufen Sie trotzdem an.

    Wir sagen Ihnen offen, ob sich ein Gutachten in Ihrem Fall lohnt oder ob ein Kostenvoranschlag reicht. Auch wenn die Antwort lautet: lassen Sie es.

Fall kurz durchsprechen

Häufige Fragen

Die Fragen, die vor jedem Auftrag kommen. Ehrlich beantwortet, auch da, wo die Antwort unbequem ist.

01Was ist, wenn ich Teilschuld habe?

Dann trägt die Gegenseite die Kosten nur anteilig, entsprechend Ihrer Haftungsquote. Bei 30 Prozent Mitschuld erstattet die gegnerische Versicherung 70 Prozent. Der Rest bleibt bei Ihnen oder bei Ihrer Kasko. Gerade in diesen Fällen entscheidet eine saubere Dokumentation über die Quote.

02Und bei einem Kaskoschaden?

Da gilt der Grundsatz nicht. Bei Kasko richtet sich alles nach Ihrem Versicherungsvertrag. Viele Kaskoversicherer beauftragen selbst einen Gutachter und erstatten ein eigenes Gutachten nicht, manche verlangen vorher eine Abstimmung. Rufen Sie an, bevor Sie etwas beauftragen.

03Was kostet ein Gutachten, wenn ich es doch selbst zahlen muss?

Das Honorar richtet sich nach der Schadenhöhe und dem Aufwand. Sie bekommen die Zahl vorher genannt, nicht hinterher. Ohne Ihre Zustimmung wird nichts beauftragt.

04Brauche ich zusätzlich einen Anwalt?

Bei klarer Haftung der Gegenseite trägt deren Versicherung die Kosten Ihres Anwalts in der Regel mit. Deshalb: bei größeren Schäden ja, bei einem Kratzer meistens nicht. Wir stellen Ihnen den Kontakt her, wenn Sie möchten. Rechtsberatung leisten wir selbst nicht, dafür ist der Anwalt da.

Ein Schaden wird nicht besser, wenn er wartet.

Spuren verschwinden, Teile werden getauscht, und die gegnerische Versicherung meldet sich oft am selben Tag. Wer seine eigene Aufnahme hat, verhandelt nicht, er legt vor.

Direkt beim Sachverständigen.